Als organisierte Paddler sind wir besonders dazu aufgerufen, unsere Umwelt
zu schützen und sorgfältig zu behandeln. In Zusammenarbeit aller Wassersportverbande
wurden diese 10 Goldenen Regeln erarbeitet.
10 Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
- Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel
und in allen sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien.
Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und
Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch
seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
- Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen,
Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien
sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50
Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen
auf dem Wasser - wenn möglich mehr als 100 m.
- Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften.
Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens
zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen
möglich. -Beachten Sie die Befahrungsregelungen-
- Nehmen Sie in "Feuchtgebieten internationaler Bedeutung" bei der
Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen
als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders
schutzbedürftig.
- Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche
Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
- Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der
sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln,
Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
- Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um die Tiere
nicht zu vertreiben oder zu stören. Halten Sie mindestens 300 bis 500
m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie
hier auf jeden Fall in der Nähe markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier
mit langsamer Fahrstufe.
- Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
- Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht
ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle
müssen genauso wie Altöl in bestehende Sammelstellen der Häfen
abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die
sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres
Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch
Lärm und Abgase zu belasten.
- Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten
über die für Ihr Fahrgebiet geltenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür,
daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber
der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler
weitergegeben werden. An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten
betrachtet der Deutsche Kanu-Verband die Wasserwanderwege als Wanderwege im
Sinne der Naturschutzgesetze und -Verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege,
d.h. Anlanden usw. ist hier selbstverständlich nicht gestattet. Der DKV
appelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich im eigenen Interesse
diszipliniert zu verhalten.
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