Beitragsordnung

1.   Erwachsene und Einzelmitglieder ab 18 Jahren
      1.1     Aufnahmegebühr                                                    27,00 €
      1.2.    monatlicher Grundbeitrag                                          5,80 €

2.   Ehepaare und Ehepaare mit Kindern bis 12 Jahre
      2.1. Aufnahmegebühr                                                       32,00 €
      2.2. monatlicher Grundbeitrag                                            8,50 €

3.   Senioren ab 65
      3.1. monatlicher Grundbeitrag                                            4,80 €

4.   Senioren ab 75                                                      beitragsfrei

5.   Schüler und Jugendliche ab 12 Jahren als Anschlussmitglied (Eltern sind Mitglied)
      5.1. Aufnahmegebühr                                                          keine
      5.2. monatlicher Grundbeitrag                                            1,60 €

6.   Schüler u. Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres
      6.1. Aufnahmegebühr                                                       11,00 €
      6.2. monatlicher Grundbeitrag                                            3,20 €

7.   Bootsplatz monatlich         Kajak                                     1,90 €
                                                Canadier                                2,70 €

8.   Versicherung
      des Bootsplatzes mit je einem Boot gegen Feuer und Diebstahl bei Einbruch,
      jährlich 3,00 €
      Deckungssumme Neuwert je Boot max. 1000.- €

Diese Gebühren sind spätestens am Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.

9.   Arbeitsstunden
      Jedes Mitglied von 14 bis 65 Jahren ist verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise sind für jede nicht geleistete Arbeitsstunde im Folgejahr 5.- € zu entrichten.

10.     Sämtliche Beiträge sind jährlich zu entrichten. Sie werden im Regelfall im 1. Quartal durch Bankeinzug abgebucht. Eine Überweisung auf eines der Vereinskonten (Ulmer Volksbank, Kto-Nr. 115 000 00, BLZ 630 901 00) ist nur im Ausnahmefall möglich.

11.     Werden die Beiträge nicht pünktlich bezahlt, so wird nach dem 3. Monat der Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 5.- € pro Monat und Mitglied erhoben. Sollte nach sechsmonatigem Beitragsrückstand die Zahlung nicht erfolgt sein, wird ein Antrag auf Ausschluss nach  § 8 Absatz 2 der Satzung gestellt.

12.     Alle Mitglieder müssen von sich aus die Angaben über ihre Bankverbindung auf dem aktuellen Stand halten. Sollten die Abbuchungen durch Verschulden des Mitglieds fehlschlagen, so ist die dabei anfallende Bankgebühr durch das Mitglied zu tragen. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich pro erforderliche Mahnung eine Mahngebühr von 5.- € erhoben.

13.     Sonstige Gebühren
         13.1. Ausleihgebühr für einen Bootshausschlüssel             20,00 €
         13.2. Saunabereich je Nutzung                                           3,60 €

Diese Beitragsordnung ist gültig ab Januar 2007.

Für jede Rechnungsstellung werden zusätzlichen 5 € berechnet! (vermeidbar durch Bankeinzug)
Diese Gebühren sind spätestens am Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.