Benutzungsordnung für Vereinsboote

1. Vereinsboote können von Vereinsmitgliedern bei Teilnahme an Kursen und Übungsabenden, bei Teilnahme an ausgeschriebenen Wander- und Wildwasserfahrten und für private ein- und mehrtägige Ausfahrten ausgeliehen werden.

2. Die Vereinsboote werden bei Kursen und Übungsabenden vom Lehrwart Kanuschule bzw. Übungsleiter ausgegeben. Die Rückgabe der Boote und des Zubehörs (Paddel, Auftriebskörper usw.) wird von ihm überwacht.

3. Die Vereinsboote werden bei ausgeschriebenen Wander- und Wildwasserfahrten vom Fahrtenleiter ausgegeben. Die Rückgabe der Boote und des Zubehörs (Paddel, Auftriebskörper usw.) wird von ihm überwacht. Der Benutzer hat die Bootsnummer ins Fahrtenbuch einzutragen.

4. Boote für private Ausfahrten müssen beim Lehrwart Kanuschule oder in dessen Abwesenheit beim Vorstand angemeldet werden. Die Ausgabe bzw. Überwachung der Rückgabe erfolgt nach §2. Die Ausgabe / Rücknahme kann durch den Vereinswirt erfolgen. Der Benutzer hat die Bootsnummer ins Fahrtenbuch und in das Bootsausleihbuch einzutragen.

5. Der Benutzer anerkennt für jeden Schaden am Leihgut aufzukommen, unabhängig davon, ob dieser durch eigenes oder fremdes Verschulden zustande gekommen ist.

Der Benutzer wird darauf hingewiesen, daß eine Versicherung der Boote wegen Haftpflicht oder Schäden nicht besteht.

6. Eine Überlassung an Dritte durch den Benutzer ist in jedem Falle untersagt.

7. Der Benutzer hat vor Übergabe des Vereinsbootes die Benutzungsgebühr entsprechend der nachfolgenden Gebührenordnung gegenüber dem Lehrwart Kanuschule, Übungsleiter, Fahrtenleiter bzw. Vereinswirt zu entrichten. Die Zahlung ist im Bootsausleihbuch zu vermerken. Die Gebühren sind wie folgt:

      Kajak     Canadier
Wanderfahrt
5 €
10 €
ausgeschriebene Wanderfahrt
5 €
10 €
Wildwasserfahrt
5 €
10 €
ausgeschriebene Wildwasserfahrt
5 €
10 €

 

 

 

 

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