Er ist gegründet am 26.05.1925 und am 30.05.1950 unter der Nr. 350 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen.
Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen, religiösen oder politischen Ziele.
Berufssportliche Bestrebungen sind mit den Grundsätzen des Vereins unvereinbar.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Ulm, die es mit Zustimmung des Finanzamtes unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Ordentliche und außerordentliche Mitglieder haben den in der Beitragsordnung festgesetzten Beitrag zu zahlen. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder haben die in der Beitragsordnung festgesetzten Arbeitsstunden zu leisten.
Die Beitragsordnung wird in der Hauptversammlung durch Mehrheitsbeschluss festgesetzt. Der Beitrag für fördernde Mitglieder ist auf mindestens 100,00 € jährlich festgesetzt.
Die Mitgliedschaft erlischt
Die Organe des Vereins sind
a) Die Versammlungen nach § 13, 14, 15
b) Der Vorstand
c) Der Ausschuss
d) Der Schlichtungsausschuss
Der Vorstand kann Ordnungsstrafen, zeitweiliges Verbot des Betretens der Vereinsanlagen u.ä. gegen jeden Vereinsangehörigen verhängen, der sich gegen die Ordnung, das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins vergeht.
Gegen den Strafbeschluss des Vorstandes ist ein Rechtsmittel beim Ausschuss gegeben.
VEREINSLEITUNG
An der Spitze des Vereins steht der 1. Vorstand (Vorsitzende) und der 2. Vorstand als dessen Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je einzeln im Sinne des §26 BGB.
Sie werden in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Jeweils nach Ablauf von zwei Jahren sind sie durch einfache Stimmenmehrheit in der Jahreshauptversammlung in ihren Ämtern zu bestätigen.
Kassierer
Schriftführer
Wanderwart
Bootshauswart
Leiter der Kanuschule
Sportwart
Umwelt- und Gewässerreferent
Jugendwart
Pressereferent
Fahrzeugdisponent
Bootswart
sowie 2 - 3 Beisitzer
Fachgebiete können zusammengelegt, unbesetzt gelassen oder durch zusätzliche ergänzt werden.
VERSAMMLUNGEN, BESCHLÜSSE
Die Jahreshauptversammlung wird alljährlich im ersten Quartal durch den Vorstand einberufen.
Die Einberufung erfolgt schriftlich durch Veröffentlichung in den Vereinsmitteilungen 14 Tage vorher und muss die Tagesordnung enthalten.
Anträge müssen 1 Woche vorher schriftlich an den Ausschuss gelangen.
Zur Zuständigkeit der Jahreshauptversammlung gehören:
- Berichte des Vorstands, des Kassiers, der Kassenprüfer und der Fachwarte
- Entlastung des Vorstandes und Ausschusses
- Wahl bzw. Bestätigung des Vorstands, der Kassenprüfer und des Ausschusses
- Satzungsänderungen
- Festsetzung der Beitragsordnung und
- Beschlüsse über Vereinsauflösung.
Eine außerordentliche Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, wenn dies geboten erscheint, oder von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird. Im Übrigen gilt §13.
Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Die Einhaltung einer Bekanntmachungsfrist ist dabei nicht erforderlich.
Bei jeder Abstimmung oder Wahl entscheidet einfache Stimmenmehrheit, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Für den Fall der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen ist mit Zustimmung des Finanzamtes auf die örtliche Gemeindeverwaltung oder einen anderen gemeinnützigen Verein zu übertragen, mit der Bestimmung, das Vermögen im Sinne des §2 der Satzung zu verwenden.
Die Vereinsmitglieder sind gegen Sportunfälle beim WLSB versichert.
Dagegen ist jegliche Haftung des Vereins für Schäden irgendwelcher Art gegenüber seinen Mitgliedern ausgeschlossen.
Der Wimpel des Vereins ULMER PADDLER ist schwarz - weiß (die Ulmer Farben) und trägt zwei senkrechte, verschieden starke rote Balken.
In dem linken oberen Feld (schwarz) enthält der Wimpel die Buchstaben UP.
Bei Wettkämpfen soll eine einheitliche Sportkleidung mit dem Aufdruck ULMER PADDLER getragen werden.
Vorstehende Satzung wurde am 29. März 2007 durch die Jahreshauptversammlung beschlossen.
Veröffentlichung der Satzung der Jugendabteilung. Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm
Die Jugendabteilung ist Bestandteil des Vereins Ulmer Paddler e.V.. Die Jugendabteilung verfolgt keine wirtschaftlichen, religiösen oder politischen Ziele.
Die Mitglieder der Jugendabteilung sind alle Mitglieder des Vereins Ulmer Paddler e.V. unter 21 Jahren.
Die Organe der Jugendabteilung sind:
a) Jugendversammlung
b) Jugendvertretung
Die Jugendversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Jugendwart einberufen, sie wählt die Jugendvertretung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung ab 12 Jahren. Über die Jugendversammlung ist Protokoll zu führen.
Die Jugendvertretung besteht aus dem Jugendwart und dem Jugendsprecher. Sie
werden von der Jugendversammlung gewählt und amtieren jeweils zwei Jahre.
Sollte die Jugend-versammlung keinen Jugendwart wählen, kann die Haupt-versammlung
einen Jugendwart wählen.
Der Jugendwart muss volljährig sein, muss aber nicht Mitglied der Jugendabteilung
sein. Der Jugendwart ist stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss.
Der Jugendsprecher muss Mitglied der Jugendabteilung sein.
Die Jugendvertretung vertritt die Jugend innerhalb des Vereins und im Außenverhältnis sie unterstützt und berät die Jugend in ihren Aktivitäten.
Die Jugendvertretung erhält ein Budget mit dem sie in Eigenverantwortung die Aktivitäten der Jugendabteilung unterstützt. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Jugendvertretung hat sich gegenüber dem Ausschuss dafür zu rechtfertigen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung bedürfen einer
2/3 Mehrheit der Jugendversammlung sowie der Bestätigung durch die Hauptversammlung.
Die Auflösung der Jugendabteilung bedarf einer ¾ Mehrheit der
Jugendversammlung sowie der Bestätigung durch die Hauptversammlung. In
diesem Fall geht die Kasse der Jugendabteilung an den Verein Ulmer Paddler
e.V.. Sollte die Jugendabteilung keine Mitglieder mehr haben, kann sie durch
die Hauptversammlung aufgelöst werden.
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